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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Stand: 18.02.2004
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§1 Geltung der Bedingungen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Standard-Produkte sowie ergänzend für alle Verträge,
die Slashshop über Lieferungen und Leistungen außerhalb der Slashshop-Leistungstarife abschließt,
insbesondere für ergänzende Lieferungen von Hard- oder Software oder ergänzende Werk- oder Dienstleistungen.
2. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind unwirksam, auch wenn Slashshop ihrer Geltung nicht
ausdrücklich widerspricht und den Vertrag durchführt.
3. Abweichende Vereinbarungen im Einzelfall bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§2 Vertragsschluß und Vertragsinhalt
1. Angebote von Slashshop sind freibleibend. Für den Umfang der gegenseitigen vertraglichen Verpflichtungen
sind der schriftliche Einzelvertrag oder die Auftragsbestätigung von Slashshop mit den darin in bezug genommenen
Anlagen sowie die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
von Slashshop maßgebend. Nachträgliche Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung von Slashshop.
Darstellungen in Produktbeschreibungen und ähnlichen Unterlagen sind keine Eigenschaftszusicherungen im Rechtssinn.
3. Soweit Slashshop für den Kunden auf der Grundlage eines Angebots Applikationen oder Designs -
insbesondere für den Gebrauch im Internet - entwickelt, hat der Kunde die im Angebot von Slashshop
dargestellte Konzeption und die dieser Konzeption zugrunde liegenden Tatsachen und Informationen überprüft
und erkennt sie als verbindliche Grundlage für die Leistungsdurchführung an.
§3 Lieferung und Leistung
1. Der Kunde hat auf eigene Kosten die technischen Voraussetzungen und Arbeitsbedingungen zu schaffen,
die zur Erbringung der Lieferungen und Leistungen von Slashshop erforderlich sind (z.B. Verkabelung,
Bereitstellung der erforderlichen Hard- und Software). Er wird Slashshop in erforderlichem und zumutbarem
Umfang bei der Erbringung der Leistungen unterstützen. Mehraufwand, der infolge eines Verstoßes des Kunden
gegen diese Verpflichtung für Slashshop entsteht, kann Slashshop zu seinen üblichen Vergütungssätzen
zusätzlich berechnen.
2. Die Vereinbarung verbindlicher Liefer- oder Leistungstermine bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen
Zusage von Slashshop. Vereinbarte Liefer- oder Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, für den Slashshop
durch Arbeitskämpfe, höhere Gewalt oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse oder durch Ausbleiben der zur
Leistungserfüllung erforderlichen Mitwirkung des Kunden unverschuldet an der Leistungserbringung gehindert ist.
3. Slashshop gerät nur durch schriftlich Mahnung in Verzug. Im Verzugsfall kann der Kunde erst nach fruchtlosem
Ablauf einer schriftlich gesetzten Nachfrist von angemessener Dauer, die mindestens zwei Wochen umfassen muß, vom
Vertrag zurücktreten. Für Schadensersatz gilt §7.
4. Für Internet-Seiten kann Slashshop keine Performance / Antwortzeiten garantieren, da diese von vielen technischen
Umgebungsfaktoren abhängig ist.
5. Slashshop kann keine Garantie weder für die Verfügbarkeit einer Internet-Anwendung noch für die maximale Ausfall-Dauer
bzw. Server-Performance geben. Bei einem nachgewiesenen Ausfall kann lediglich der anteilige monatliche Betrag von der Grundgebühr
als Schadenersatz geltend gemacht werden. Hierfür bedarf es einer Schriftlichen Mitteilung seitens des Kunden.
6. Jede von Slashshop erstellte Internet-Präsenz muss zumindest auf der Start-Seite einen verlinkten Hinweis auf
die Web-Seite von Slashshop beinhalten.
§4 Preise und Zahlung
1. Ist eine Vereinbarung über den Preis von Lieferungen und Leistungen nicht getroffen, so ergibt sich die
vom Kunden an Slashshop zu zahlende Vergütung aus der jeweils gültigen Preisliste von Slashshop.
2. Die an Slashshop zu zahlende Vergütung ist nach Ausführung der Lieferung oder Leistung und Rechnungsstellung
ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3. Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden sämtliche Forderungen fällig,
die Slashshop aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zustehen.
4. Slashshop darf Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank
in Rechnung stellen. Der Kunde kann einen niedrigeren, Slashshop kann einen höheren Verzugsschaden beweisen.
5. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
6. Alle wiederkehrende Leistungen seitens des Kunden steigen jährlich um 4%. Damit sind alle möglichen Preiserhöhungen
abgegolten. Erhöht Slashshop dennoch einen monatlich wiederkehrenden Preis für ein bereits bestelltes und genutztes Produkt,
so kann der Kunde innerhalb von 4 Wochen seit der Bekanntmachung mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende
kündigen. Versäumt der Kunde die 4-Wochen Frist, gilt die im Vertrag vereinbahrte Kündigungsfrist.
7. Begleicht der Kunde eine ausstehende Forderung nicht, so hat Slashshop mind. 3 Mahnbescheide mit 10 Tage - Intervall ausstellen.
Ist danach keine Zahlung erfolgt, so kann Slashshop das Produkt, dessen Rechnung nicht bezahlt worden ist, außer Betrieb nehmen.
8. Nimmt der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teil, so ist Slashshop berechtigt, eine Gebühr von 14,- EUR pro
Rechnung zu erheben, falls eine Service-Leistung eine solche Lastschrift-Einzugsermächtigung voraussetzt.
9. Die Bearbeitungsgebühr für eine Rücklastschrift beträgt 3,- EUR. Hat eine Lastschrift-Buchung fehlgeschlagen,
so hat der Kunde die Zahlung inklusive aller Rücklastschrift- und evtl. Mahn-Gebühren mittels Überweisung zu leisten.
§5 Eigentumsvorbehalt, Rechte
1. Slashshop behält sich das Eigentum an gelieferten Produkten (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Zahlung
des Entgelts vor. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf
oder einem sonstigen Rechtsgrund in Ansehung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde
hiermit sicherheitshalber in vollem Umfang an Slashshop ab. Slashshop wird Sicherungen freigeben, wenn deren Wert die
Höhe der zu sichernden Forderungen um mehr als 15 % übersteigt.
2. Von Slashshop für den Kunden erstellte oder an den Kunden gelieferte Konzepte, Applikationen oder Designs,
insbesondere für die Gestaltung und den Betrieb von Webseiten, sind urheberrechtlich geschützt; das Urheberrecht steht im
Verhältnis zum Kunden Slashshop zu. Der Kunde erhält - sofern ihm nicht ausdrücklich und schriftlich weitergehende
Nutzungsrechte eingeräumt werden - die unbefristete und nicht ausschließliche Befugnis zur Nutzung der betreffenden
Anwendung, des betreffenden Konzepts oder des betreffenden Designs auf seinem Internet-Rechner und gegebenenfalls
den Rechnern seines Providers nur für eigene Zwecke des Kunden; Vervielfältigung und Vertrieb sind untersagt.
3. Soweit der Kunde von Slashshop Nutzungsrechte an der Software dritter Hersteller erwirbt, richtet sich die
eingeräumte Nutzungsberechtigung nach den jeweiligen Lizenzbedingungen. Sie geht im Zweifel nicht über das in
Absatz 2 bestimmte Maß hinaus.
§6 Abnahme, Gewährleistung
1. Nach Ausführung einer Lieferung oder Leistung kann Slashshop vom Kunden eine schriftliche Erklärung des Inhalts
verlangen, dass die Lieferung oder Leistung vertragsgerecht erbracht worden ist (Abnahme). Die Abnahme darf nur
bei wesentlichen Vertragsabweichungen, insbesondere wenn die Lieferung oder Leistung wesentliche oder nicht
nachbesserungsfähige Mängel aufweist, verweigert werden. Die Abnahme gilt erklärt, wenn der Kunde das vereinbarte
Entgelt ohne Vorbehalt bezahlt oder wenn er Lieferung oder Leistung länger als vier Wochen rügelos benutzt.
2. Slashshop leistet gemäß den nachfolgenden Absätzen 3 - 7 Gewähr für Mängel werkvertraglicher Leistungen
für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Abnahme und für Mängel kaufvertraglicher Leistungen für einen Zeitraum
von sechs Monaten nach Auslieferung des betreffenden Produkts an den Kunden. Für mangelhaft durchgeführte
Dienst- oder Beratungsleistungen steht Slashshop nach Maßgabe von Absatz 8 ein.
3. Die Gewährleistung für kauf- und werkvertragliche Leistungen erfolgt nach Wahl von Slashshop in erster
Linie durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Falls die Nachbesserung oder Nachlieferung - gegebenenfalls nach
mehreren Versuchen - fehlschlägt, hat der Kunde das Recht, die vereinbarte Vergütung herabzusetzen oder den Vertrag
rückgängig zu machen.
4. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich zu rügen, die gerügten Mängel konkret zu
beschreiben und auf Anforderung von Slashshop zur Veranschaulichung des gerügten Mangels geeignete schriftliche
Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die Gewährleistungspflicht von Slashshop entfällt, wenn die Mängelerkennung
oder Mängelbeseitigung durch den Verstoß des Kunden gegen diese Verpflichtung wesentlich erschwert wird. Slashshop hat nach Eingang der schriftlichen Mitteilung
eine Frist von 8 Arbeitsstunden, mit der Nachbesserung des Mangels zu beginnen.
5. Die Gewährleistungspflicht von Slashshop erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch die Hard- oder
Softwareumgebung, in der der Kunde die Lieferung oder Leistung von Slashshop einsetzt, verursacht sind oder
verursacht sein können.
6. Führt Slashshop Gewährleistungsarbeiten durch, obwohl sie gemäß den vorstehenden Regelungen hierzu
nicht verpflichtet wäre, so kann Slashshop dem Kunden den Aufwand nach den bei Slashshop üblichen
Vergütungssätzen in Rechnung stellen.
7. Für Schadensersatz wegen Mängeln von Lieferungen oder Leistungen von Slashshop gilt §7.
8. Bei nicht ordnungsgemäß durchgeführten Dienst- oder Beratungsleistungen von Slashshop gilt die Rügepflicht
gemäß Absatz 4 entsprechend. Der Kunde hat Slashshop zunächst die Möglichkeit zu geben, die mangelhafte Leistung
nachzubessern oder nachzuholen. Gelingt dies trotz angemessener schriftlicher Fristsetzung nicht, so steht dem
Kunden das Recht zu, die vereinbarte Vergütung entsprechend der Schwere des Mangels herabzusetzen.
Für eine eventuelle Schadensersatzpflicht von Slashshop gilt §7.
§7 Haftung
1. Slashshop haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Nichterfüllung, Nebenpflichtverletzung, Verschulden
bei Vertragsschluß oder unerlaubte Handlung) nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder
im Fall des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft in voller Höhe. Bei Vorliegen leichter Fahrlässigkeit
haftet Slashshop nur bei Verletzung einer für die Erreichung des Vertragszweck wesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht)
sowie im Fall des Schadensersatzes wegen Verzuges oder ursprünglicher Unmöglichkeit; in den genannten Fällen ist die
Haftung der Höhe nach auf den Betrag der für die jeweilige Lieferung und Leistung vereinbarten Vergütung beschränkt.
In sonstigen Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet Slashshop nicht.
2. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für Personenschäden bleibt unberührt.
3. Soweit Slashshop nach Absatz 1 und 2 für Datenverluste haftet, ist diese Haftung auf den Verlust solcher Daten
beschränkt, die der Kunde in verkehrsüblicher Weise (mindestens einmal täglich) so gesichert hat, dass er sie mit
vertretbarem Aufwand reproduzieren kann.
4. Slashshop hat für Rechner, die Kunden-Anwendungen hosten immer den situationsüblichen Sicherheits-Standards zu
unterhalten.
Ist dieser Pflicht nachgegangen, so hat im Falle eine Einbruchs, Angriffs oder Viren-Befalls auf den Rechner des Kunden
oder der Slashshop hat der Rechner-Eigentümer diese in einem dafür üblichen Zeitraum zu beseitigen oder die
Software / den Rechner neu aufzusetzen und die letzte verfügbare Datensicherung einzuspielen. Damit sind sämtliche
Schadenersatz-Forderungen abgegolten.
§8 Geheimhaltung und Datenschutz
1. Slashshop und der Kunde werden Unterlagen des jeweils anderen, die ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind
oder ersichtlich vertraulicher Behandlung bedürfen, vertraulich behandeln und vor der unbefugten Kenntnisnahme durch
Dritte sorgfältig schützen.
2. Der Kunde willigt in die elektronische Speicherung und Verarbeitung seiner Daten durch Slashshop im Rahmen
der Zwecke des jeweils abgeschlossenen Vertrages ein. Er willigt auch darin ein, dass Daten - soweit zur Erfüllung
der Zwecke des jeweiligen Vertragsverhältnisses erforderlich - an Dritte weitergegeben werden (z.B. im Rahmen
der Tätigkeit gegenüber Denic).
§9 Schlußbestimmungen
1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Karlsruhe, wenn der Kunde
Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
ist oder wenn er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.
3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein,
so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche
Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
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Die auf dieser Seite aufgefürten Preise verstehen sich zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer.
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